Donnerstag, 14. Januar 2021

 

Zivilklage


wegen


versuchter, betrügerischer Prellung um Grundeigentum

und schwerer Sachbeschädigung


gegen


Mark Zanger, Emmershäuser Hütte 1, 61276 Weilrod - Emmershausen

Alexander Janke (Jahnke, Janitz), Laubusstrasse 4, 35789 Weilmünster Laubuseschbach




Kläger


Dipl. Biol. Peter Ulrich Zanger

CID Institut

Nassauer Strasse 23 a 35789 Weilmünster




Chronologie der Vorkommnisse seit dem 27. Oktober 2020

welche den Anlass der Klage wegen Sachbeschädigung

und versuchter Prellung um Grundeigentum darstellen



Daten zur Eigentumssituation am Fabrikgebäude 

Nassauer Strasse 23 in 35789 Weilmünster




Weitere, nicht Grundeigentums-bezogene Forderungen des CID Institutes

gegen den Fabrikgebäude-Teileigentümer Mark Zanger

aus dem Zeitraum Juni 2002 bis Dezember 2020





Chronologie der Vorkommnisse seit dem 27. Oktober 2020 welche Grundlage der Klage sind

MÄRZ 2019

Seit  Februar 2019 wird das Wohnhaus Gertrud Zanger, Nassauer Strasse 23 b, welches dem CID Institut und dem Fabrikgebäude Nassauer Strasse 23 direkt benachbart ist und organischen Bestandteil der 1969 gegründeten Familien- Wohn- und Geschäftsanlage bildet, vom Mieter Herrn Alexander Nehl bewohnt. Herr Nehl ist Angestellter der Firma Forstbetrieb Buchholz GmbH, auf Stein 6, 35789 Weilmünster. 

Schon am 16. März 2019 musste Herr Alexander Nehl vom CID Institutsleiter darauf hingewiesen werden, dass er sich bei dem mit dem ehemaligen Betreiber der erloschenen Karl Zanger & Söhne OHG abgeschlossenen Wohnhaus-Mietvertrag auf die Mit-Nutzung der dem Mark Zanger zugeordneten Grundstückshälfte des Fabrikgeländes zu beschränken hat.

Desweiteren wurde Herr Alexander Nehl vom CID Institutsleiter darauf hingewiesen, dass das Erdgeschoss des Fabrikgebäudes Eigentum von Peter Zanger ist und das dessen Unternehmen CID Institut in diesem Gebäudeteil und auf der westlichen Fabrikgrundstücks-Hälfte, die an das Wohnhaus-Grundstück des CID Institut grenzt, eigene Unternehmensflächen anlegen und in eigener Regie verwalten wird. 

Am 18.3.2019 wurde deswegen auch ein Schreiben des CID Institutes an den Arbeitgeber von Alexander Nehl, den Forstbetrieb Buchholz verfasst, in welchem das CID Institut klarstellt, dass neben dem Fabrikgebäude sich auch der Baumbestand auf dem Fabrikgrundstück in anteiligem Eigentum des CID Institutsleiters befindet und deswegen sowohl Herrn Alexander Nehl als auch anderen Fremden das Fällen von Bäumen bzw. die Verwertung von Holz der Bäume des Fabrikgrundstückes verboten ist.


....


21.9.2020

Am Abend des 21. September 2020 wird erstmals der PKW WEL-AA 777 des Alexander Janke zwischen 19 und 21 Uhr auf dem Fabrikhof des Firmengeländes Nassauer Strasse 23 registriert. Alexander Janke hält sich dabei zusammen mit anderen Personen zu längeren Konsultationen im Haus Nassauer Strasse 23 b auf, das von Alexander Nehl bewohnt wird. 





22.9.2020

Am Nachmittag des folgenden Tages, des 22. September 2020 kam es zu einem längeren Zusammentreffen des Fahrers des WEL-AA 777 auf dem Fabrikhof mit Mark Zanger der sich zu diesem Zweck dort einfand. Dabei besichtigte Mark Zanger zusammen mit Herrn Janke und dessen 1 oder 2 Begleitern das Fabrikgrundstück und das Fabrikgebäude. Der Versuch einer Kontaktaufnahme mit dem zweiten Teileigentümer des Fabrikgeländes, dem CID Institutsleiter Peter Zanger fand nicht statt. 







23.9.2020

Am Folgetag, dem 23. September 2020, ging im Email-Posteingang des CID Institutes ein Email des Absenders Mark Zanger ein, der angesprochen auf die Rückgabe von ihm gestohlener Bestandteile des Ausstellungstisches des Botanischen Gartens des CID Institutes seine neuen Geschäftspartner als "Freunde von Markus Wolf" bezeichnet, verbunden mit unverholenen Drohungen bezüglich deren von ihm unterstellten, agressiven Charakters.






23.10.2020

Vom CID Institut wird erstmals auf der Instituts-Homepage eine Fotomontage mit einer Darstellung des Architekturkonzeptes der geplanten Kochschule im umgebauten Fabrikgebäude der ehemaligen Karl Zanger & Söhne OHG der Öffentlichkeit vorgestellt. Parallel erfolgten Kontaktaufnahmen mit ausländischen Kreditinstituten, Stellen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und Architekturbüros.






27.10.2020

4 Tage nach der Publikation des Architekturkonzeptes im Internet wird am 27. Oktober 2020 um die Mittagszeit (ca. 12 - 14 Uhr) von zuerst Unbekannten ein Aufbruch der Aussenwand des Fabrikgebäudes exakt am in der Architekturfotomontage gezeigten Übergangspunkt der afrikanischen Wohnanlage in das Fabrikgebäude angerichtet. Die Täter nutzen dabei die Geräuschkulisse gleichzeitiger, paralleler Bauarbeiten mit schwerem Maschineneinsatz, welche die Firma Kissel / Braunfels am benachbarten Schulhaus in der Nassauer Strasse 21 durchführte, so dass der Wandaufbruch zuerst unbemerkt verlief. Danach verliessen sie das Fabrikgelände und liessen nur einen Anhänger mit dem Kennzeichen WEL-HG 777 und Mauertrümmer zurück. Die Registrierung des Sachschadens erfolgte durch den CID Institutsleiter ca. um 16 Uhr.  





Um ca. 17 Uhr erstattete der CID Institutsleiter dann Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und versuchter Prellung um Grundeigentum über das Online-Portal der Hessischen Polizei im Internet zuerst gegen Unbekannt unter Az.: Online-Aktenzeichen 160 381 117 052 4. Die weitere Verfolgung der Straftat erfolgt später unter dem Aktenzeichen SPH/1183851/2020. Die Staatsanwaltschaft Limburg bearbeitet den Vorgang unter 81 UjS45488/20.  

Zur Nachstunde bei Dunkelheit wird dann nach 19 Uhr die Präsenz des PKW WEL-AA 777 des Herrn Alexander Janke und des Mietanhängers WEL-BB 777 der Weilmünsterer Firma a&k Anhängermarkt in direktem Zusammenhang mit dem Aussenwandaufbruch des Fabrikgebäudes am selben Nachmittage festgestellt. PKW und Anhänger parken bei Dunkelheit direkt vor dem Wandaufbruch, der zukünftige Kochschulraum ist von Innen beleuchtet und mindestens 2 Personen sind dort registriert.  


Eine Annäherung an die Szenerie bei Dunkelheit findet wegen der zuvor ausgesprochenen Drohungen per Email vom 23.9.2020 von Seiten des CID Institutes nicht statt.





28.10.2020

Am Folgetag des Maueraufbruches wendet sich der CID Institutsleiter mit einem Klageschreiben wegen schwerer Sachbeschädigung und versuchter Prellung um Grundeigentum an das Amtsgericht Weilburg. Das Verfahren wird seither unter Az.: 40 Bs 1/20 geführt, was allerdings der weiteren bautechnischen Beschädigung des Fabrikgebäudes zumindestens bis Mitte Januar 2021 kein Ende setzte.

Gegen Mittag des 28. Oktober stellte der CID Institutsleiter dann 2 Männer im Alter von ca 35 Jahren zur Rede, die sich im aufgebrochenen Kochschulraum zu schaffen machten. Einer stellte sich als "Herr Janitz" vor und erwies sich später als Alexander Janke, Fahrer und Halter des PKW WEL-AA 777 mit Adresse Laubusstrasse 4 in 35789 Weilmünster Laubuseschbach. Alexander Janke fungiert im Internet gleichzeitig als Inhaber der Firma a&k Anhängermarkt mit gleicher Geschäftsadresse und Kontaktdaten Mobiltelefon 0173-8294136 und Emailadresse info@anhaenger-eu.de.

Alexander Janke wurde von dem CID Institutsleiter Peter Zanger darauf hingewiesen, dass er sich in dessen Geschäftsräumen im Fabrikgebäude Nassauer Strasse befinde, dass das CID Institut die eigene Nutzung  des Erdgeschosses der Fabrik vorsieht und dass er keine Nutzungsvereinbarung mit Peter Zanger bezüglich der betroffenen Fabrikräume habe.

Herr Janke berief sich auf eine angebliche Absprache mit dem zweiten Teileigentümer Mark Zanger, dessen Adresse ihm bekannt sei. Die mitgeteilte Eigentümerschaft des Peter Zanger am Fabrikgebäude wollte er durch einen Grundbuchauszug belegt sehen. Von Peter Zanger wurde er darauf hingewiesen, dass er bezüglich der Fabrikräume im Erdgeschoss keine Mietvereinbarung mit Mark Zanger treffen kann und keine Mietzahlungen an diesen leisten darf.

Die Angesprochenen verliessen im Tagesverlauf das Fabrikgebäude und tarnten den Aussenwanaufbruch mittels des vorgestellten Anhängers der Firma a&k mit Kennzeichen WEL-BB 777.








November - Dezember 2020

In Folge von Strafanzeige und Klage ruhten die Aktivitäten der Firma a&k Mietanhänger im Fabrikgebäude im Monat November 2020. Der Wandaufbruch blieb zuerst provisorisch mittels Spanplatten verschlossen.

In der ersten Novemberwoche besuchte eine Delegation der Firma ARYAX das CID Institut in Weilmünster und äusserte Interesse an der Besichtigung des Fabrikgebäudes und der Anmietung des Gebäudes für ein Pilotprojekt zur Herstellung von Kombucha-Getränken über den Zeitraum von 1-2 Jahren. 

Nach dem Besichtigungstermin verschloss die Firma a&k den irregulären Gebäudezugang provisorisch mittels eines Metallrolladens.

Das CID Institut beauftragt beauftragt das Architekturbüro ew-planer in Rosbach mit der Übernahme der Planung des Kochschul-Wohnraumanbaues an das Fabrikgebäude. Die Architektin Hannah Weil sagt zuerst zu einem Besichtigungstermin zu, zieht ihr Mandat aber am 27.11.2020 wieder zurück.

Anfang Dezember 2020 vereinbarten das CID Institut und die Firma ARYAX dann einen befristeten Mietvertrag für das Erdgeschoss des Fabrikgebäudes für den Zeitraum von zuerst 12 Monaten.






7.12.2020

Per Email wird der zweite Fabrikgebäude-Teileigentümer Mark Zanger am 7. Dezember 2020 um 13:03 vom CID Institutsleiter Peter Zanger darüber informiert, dass das CID Institut seine Geschäftsräume im Erdgeschoss der Fabrik ab Januar 2021 vermietet hat. Die Übergabe der Gebäudeschlüssel wird zum wiederholten Male schriftlich verlangt.






9.12.2020

Am 9. Dezember fahren der CID Institutsleiter und Dr. Sol Montoya zu ihrem Wohnsitz nach Weilmünster. Bei Ankunft um ca. 12:30 befinden sich im Eingangsbereich des Fabrikgebäudes die PKW USI-MZ 7 und WEL-AA 777. Im Erdgeschoss-Flur anwesend ist Mark Zanger in Begleitung von Alexander Janke und einer weiblichen Person. Der CID Institutsleiter nutzt die Gelegenheit, die 3 Personen in der Fabrik mündlich auf den bestehenden Mietvertrag für die Erdgeschossräume mit der Firma ARYAX hinzuweisen. 

Es kommt in Reaktion zu einer Attacke des Mark Zanger mittels eines Holzknüppels auf den vor dem Gebäudeeingang Stehenden, der von der zufällig hinzutretenden Begleiterin des CID Institutsleiters abgewehrt werden kann.

ST/1418838/2020 vom 30.12.2020

Mark Zanger wird seither einmal pro Tag per Email an info@winkelruten.de zur Rückgabe der Schlüssel für das Fabrikgebäude an das CID Institut aufgefordert.






17.12.2020

Am 17. Dezember 2020 wurde ein an den Fahrer des PKW WEL-AA 777 bzw. "Herrn Janitz" gerichtetes Aufforderungsschreiben an dessen PKW angehängt, als dieser auf dem Fabrikhof der Nassauer Strasse 23 vor dem von Alexander Nehl gemieteten Wohnhaus Gertrud Zanger für längere Zeit abgestellt stand. Im Schreiben wird der Halter des PKW, Herr Alexander Janke aufgefordert, die besetzten Fabrikräume wieder zu verlassen und den von ihm angerichteten Bauschaden zu reparieren.







30.12.2020

Am 30. Dezember 2020 wird Alexander Janke vom CID Institutsleiter aufgefordert, die von ihm immer noch besetzten Räume des CID Institutes im Erdgeschoss des Fabrikgebäudes Nassauer Strasse 23 bis zum 10. Januar 2021 zu verlassen, den Aussenwandaufbruch wieder zu verschliessen, das herausgebrochene Fenster wiedereinzusetzen und díe Aufbruchstelle wieder zu verputzen. Eventuell von ihm irrtümlich als Miete für die Erdgeschoss-Fabrikräume an Mark Zanger geleistete Zahlungen habe er von diesem zurückzufordern. 

Die Zustellung des Aufforderungsschreibens erfolgte parallel per Post per Einschreiben RR 21385352 4 DE per Postfiliale Marktplatz Weilmünster am 30.12.2020 um 15:.. und per Email an info@anhaenger-eu.de am 30.12.2020 um 15:47. 

Die Annahme des Einschreibens durch den Empfänger erfolgte am 4. Januar 2021 um 17 : 01 : 49 Uhr.






In der Folge zum Versand des Mahnschreibens wird der zweite Teileigentümer des Fabrikgebäudes, Mark Zanger, zufällig am Fabrikgebäude angetroffen und erneut um Übergabe der Schlüssel für den Besichtigungstermin mit der Firma ARYAX gebeten. Dieser erwartete offensichtlich den CID Institutsleiter und hielt dafür einen Behälter mit Phosgen-Kampfgas in der Jackentasche bereit. Er verfolgte den CID Institutsleiter bis zur dessen Hauseingang und attackierte dann von Hinten mittels Sprühen des Kampfgases direkt ins Gesicht. Das Kampfgas löste über fast 12 Stunden anhaltende Augen- und Hautreizungen aus und erzeugte vorübergehend schwere Atemnot. Das Produkt befindet sich in einer roten Hülse mit Sprühaufsatz. Von der Attacke existiert eine Videoaufzeichnung.

ST/1418838/2020 vom 30.12.2020.







14.01.2021

Der Aufforderung zur Räumung der besetzten Erdgeschoss-Fabrikräume, der Reparatur des von ihm verursachten Schadensbaues sowie der Schlüsselrückgabe ist Alexander Janke bzw. die Firma a&k Anhängermarkt Laubuseschbach bisher noch nicht nachgekommen. Damit ist die gesetzte Frist zum 10.1.2021 verstrichen. 

Zeitgleich ist die vor dem Wandaufbruch abgelagerte Schutthalde grösser geworden und beinhaltet offensichtlich nun auch Bestandteile von mittlerweile zusätzlich eingerissenen Innenraumwänden. 







Bearbeitungsstand : 15. Januar 2021 - 9:50

Dipl. Biol. Peter Zanger




Nicht Grundeigentums-bezogene Forderungen des CID Institutes gegen den zweiten Fabrikgrundstück-Teileigentümer Mark Zanger aus dem Zeitraum 2002 - 2020

Gegen den Miteigentümer des Fabrikgrundstückes Nassauer Strasse 23 und ehemaligen Betreiber der im Dezember 2018 erloschenen Firma Karl Zanger & Söhne OHG, Mark Christoph Günther Zanger, geb. am 24.2.1962 in Frankfurt am Main, mit Wohnsitz Emmershäuser Hütte 1 in 61276 Weilrod-Emmershausen, Kontakt : Tel.: 06083-958997 Fax.: 06083-959012, Mob.: 0176-10432826, Email.: info@winkelruten.de, existieren weitere Schadensersatzforderungen resultierend aus einer Serie von Straftaten mit Folgen von Personen- und Sachschäden die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Fabrikgrundstück Nassauer Strasse 23 stehen oder von diesem ausgehend geplant und verübt wurden.



PKW Attacke gegen Fussgänger auf Fabrikhof am 11. Februar 2003

Als Fahrer des PKW OPEL PickUp HG-MZ 242 riss Mark Zanger absichtlich mit offenstehender Fahrertüre in Richtung Hauseingang Nassauer Strasse 23 b (Gertrud Zanger) rückwärtsstossend seinen Familienangehörigen Peter Zanger zu Boden, so dass dieser eine Verletzung an der Gelenkkapsel des Mittelfingers der linken Hand erlitt und vom 6. bis 23. März 2003 in der Unfallchirurgischen Klinik des Klinikums Wetzlar-Braunfels (Prof. Dr. H. Knaepeler / Patient Nr.: 3198960 ) stationär behandelt und mehrfach operiert werden musste. Die hausärztliche Wund-Nachbehandlung dauerte bis zum 22. April 2003. Nach 17 Jahren zeigen sich postoperative Spätfolgen bei Kälte in Form von Durchblutungsstörungen mit nachfolgenden Erfrierungssymptomen des linken Mittelfingers.

Augenzeugin des Vorkommnisses : Gertrud Zanger, Tante des CID Institutsleiters, Nassauer Strasse 23 b, 35789 Weilmünster.






Sachbeschädigung von 3 Scheiben des PKW LM-EK 54 des CID Institutes auf dem Fabrikhof am 10. Mai 2003

Am 10. Mai 2003 um 14 Uhr schlug der ehemalige Fabrikbetreiber Mark Zanger mit einem Vorschlaghammer die Heckscheibe und die Scheibe der Beifahrertüre des PKW seines Familienangehörigen Peter Zanger ein und beschädigte die Frontscheibe durch Hammerwurf. Der Sachverhalt wurde der Polizeistation Usingen angezeigt unter Az.: ST/0434278/2003. Ein Schadensersatzklage über den Betrag der Reparaturkosten laut Kostenvoranschlag des Autohaus Wern Weilmünster in Höhe 985,50 € wurde am Amtsgericht Weilburg eingeleitet unter 5 C 319/03, die Kostenrechnung des Amtsgerichtes vom 26.5.2003 über 165,oo € wurde im Oktober 2003 vom CID Institut überwiesen, das Verfahren aber im Amtsgericht "weggelegt".  

Tatzeuginnen : Gertrud und Rosemarie Zanger.





Sachbeschädigung eines Terrassentür-Rolladens am 23. Mai 2003

Am 23.3.2003 beschädigte der Betreiber der ehemaligen Karl Zanger & Söhne OHG, Mark Zanger, vom Fabrikgrundstück Nassauer Strasse 23 aus kommend, den Terrassentür-Rolladen des Wohnhauses seiner Familienangehörigen in der Nassauer Strasse 23 a. Der Sachschaden beträgt ca. 200 €.

Tatzeugin : Rosemarie Zanger





Sachbeschädigungen während Wohnungseinbruch am 22. Juli 2003 in Wohnhaus Nassauer Strasse 23 a

Bei einem Einbruch mit Haustür-Nachschlüssel in das Wohnhaus von Rosemarie und Peter Zanger in der Nassauer Strasse 23 a in 35789 Weilmünster wurde am 22.7.2003 zuerst die verschlossene Dielen-Flurtüre aufgebrochen und dann gezielt im Bürozimmer und Schlafraum von Peter Zanger aufgestellte Keramikwaren aus der Produktion des eigenen Kunstateliers zertrümmert sowie Inventar des Raumes zu Boden geworfen. Der Wert der unter anderem im Auftrag der Firma Kunst&Krempel hergestellten und zerstörten Keramikskulpturen lag bei ca. 1000 Euro. Es wurde Strafanzeige bei der Kriminalpolizei Limburg unter Az.: ST/0699788/2003 erstattet. Der ermittelnd Beamte POK Jungmann registrierte in der Hauseinfahrt zum Wohnhaus Nassauer Strasse 23 a Reifenspuren eines hausfremden Fahrzeuges und wies darauf hin, dass die Reifenprofilabdrücke identisch mit dem Reifenprofil des auf dem Fabrikhof geparkten PKW HG-MZ 242 des ehemaligen Fabrikbetreibers Mark Zanger sind. Dieser bzw. seine Ehefrau verfügten zum damaligen Zeitpunkt auch über Nachschlüssel für die Haustüre des Wohnhauses, in dem der Wohnungseinbruch am 22.7.2003 stattgefunden hatte. Die ermittelten Täter wurden trotzdem nicht für den von Ihnen verursachten Schaden zur Verantwortung gezogen.

Tatzeugin : Rosemarie Zanger





Sachbeschädigung einer Hauseingangs-Gartenanlage mit Keramikskulpturen-Mosaikteich am 9. Juli 2010

Die Zerstörung des von den Bewohnern des Wohnhauses Nassauer Strasse 23 a zwischen dem 22.7.2007 und 2.7.2010 angelegten Hauseingangsgartens auf dem in Teileigentum des CID Institutsleiters befindlichen Teil des Fabrikgeländes Nassauer Strasse 23 erfolgte durch den Fabrikbetreiber der ehemaligen Karl Zanger & Söhne OHG, Mark Zanger, sowie seinen Schulkameraden Peter Hohm, Buderusstr. 7 und 12a, 35789 Weilmünster-Audenschmiede, Kontakt : Tel.:  06472-831890, Fax.: 06472-831286 bzw. weitere Mitarbeiter dessen Forst- und Baggerbetriebes. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 18.000 €.

Eine Schadensersatzklage gegen Mark Zanger und Peter Hohm wurde im Oktober 2010 über die Anwaltskanzlei Eberhardt Pauly, Frankfurter Strasse 12, 35781 Weilburg am Amtsgericht Weilburg (Amtsrichterin Diemer / AR Burk) eingeleitet und blieb ohne Konsequenzen.

Tatzeugin ist Rosemarie Zanger, Nassauer Strasse 23 a, die Mutter des CID Institutsleiters.





Sachbeschädigung der Hauseinfahrt des CID Institutes durch Übergiessen mit Beton am 20./21. Juni 2011

Die zweite Sachbeschädigung der zu diesem Zeitpunkt in Restauration befindlichen Fläche der Hauseingangs-Gartenanlage erfolgte am 20. und 21. Juni 2011 durch Mark Zanger und dessen Schulkameraden Andreas Plahl, Breslauer Strasse 1, 35789 Weilmünster, Kontakt : Tel.: 06472/2266, Mail : andreasplahl@t-online.de.

Eine zeitgleich am Amtsgericht Weilburg beantragte Einstweilige Verfügung gegen die Betonversiegelung blieb ohne Konsequenz.

Tatzeugin ist Rosemarie Zanger, Nassauer Strasse 23 a, die Mutter des CID Institutsleiters.






Mehrfache Sachbeschädigungen eines Pflanzen-Ausstellungstisches am Hauseingang des CID Institutes am 2. Juli 2019, 8. August 2019, 9. September 2019, 14., 15. und 16. Oktober 2019 und 13. Juni 2020

Die Sachbeschädigungen werden jeweils von Mark Zanger angerichtet, wobei Bauteile des Ausstellungstisches zuerst beschädigt und dann gestohlen wurden, ausgestellte Pflanzen durch die Luft geschleudert und verletzt oder deren Behälter zerbrochen wurden. Eine auf der Fläche der projektierten Kochschul-Aussenanlage angelegte Zitronenmelisse-Pflanzanlage wird im Zeitraum parallel zu den Beschädigungen des Ausstellungstischs rund ein dutzend mal zerstört. Die Sachverhalte wurden mehrfach per Online-Strafanzeige der Polizeistation Weilburg zur Kenntnis gebracht. der Gesamt-Sachschaden liegt bei ca. 350 €

Tatzeugen : Dr. Sol Montoya, Peter Meister









Daten zur Eigentumssituation am Fabrikgebäude Nassauer Strasse 23

Das Fabrikgebäude der ehemaligen Karl Zanger & Söhne OHG befindet sich seit spätestens Oktober 1997 in anteiligem Eigentum des CID Institutes (Vormals : PLAN GbR). Dem CID Institut überlassen sind die Räume im Erdgeschoss des Gebäudes zur Einrichtung des Unternehmens (Mündliche Vereinbarung zwischen Rolf, Peter und Mark Zanger im Notariat Günther OBERSTEBRINCK Bockholt, Usingen, Ende September 1997

Im Vertrag UR 134/1989 vom 6. April 1998 (Notariat Wierzgalla, Weilburg) wird eine einseitige Konditionierung des Eigentumsüberganges vom Teileigentümer Mark Zanger festgeschrieben und am 14.4.1998 im Grundbuch am Amtsgericht Weilburg eingetragen.

§ 5 des Vertrages sieht vor, dass für den Fall, dass die Karl Zanger und Söhne OHG nicht mehr durch den Firmeninhaber und Teil-Grundstücks-Anteilseigner Mark Zanger fortgeführt würde, 1/2 des Fabrikgrundstückes auf den zweiten Anteilseigner Peter Zanger übertragen wird. Ebenso sieht die eingetragene vertragliche Regelung vor, dass im Falle des Verkaufes des Fabrikgrundstückes 1/2 des Verkaufserlöses an Peter Zanger ausgezahlt wird.  





Die Eintragung der Auflassungsvormerkung in das Grundbuch Weilmünster am Amtsgericht Weilburg erfolgte am 4. Mai 2004 





Die Antragstellung zur Registrierung des Unternehmens CID Forschung (ehemals PLAN GbR) des Anteilseigners Peter Zanger erfolgte am 7. Mai 2004 durch Schreiben an die IHK. 

Am 17. Januar 2005 erfolgte beim Gewerbeamt der Gemeinde Weilmünster die vorübergehende Anmeldung der Verlagsabteilung CID Verlag des Unternehmens als Gewerbe.

Am 10. November 2006  erfolgte der Antrag auf Eintrag von CID Forschung in das Handelsregister am Registergericht Limburg. Der Neueintrag im Handelsregister erfolgt am 26.1.2007 in Form einer Einzelfirma eines selbständigen Naturwissenschaftler bzw. Freiberuflers in der Unternehmensform e.K.




Seit 5./6.11..2012 firmiert CID Forschung öffentlich unter dem Firmennamen CID Institut.

Ruhendes bzw. brachliegendes Betriebskapital des Unternehmens CID Institut ist der 1/2 Eigentumsanteil am Fabrikgebäude der ehemaligen Karl Zanger & Söhne OHG in der Nassauer Strasse 23 in 35789 Weilmünster. Der Geschäftswert des Grundbesitzanteiles wird auf 250.000 € geschätzt. Für die vorübergehende Nutzung der Fabriketage Erdgeschoss mit 200 Quadratmetern Fläche durch das damals noch im Fabrikgebäude residierende Unternehmen des zweiten Grundstücks-Anteilseigners, Mark Zanger, wird ein Nutzungsausgleich in Höhe von 500 € monatlich zu zahlen an die Firma CID Institut festgelegt. Die daraus resultierende Zahlungsforderung für nicht geleistete, monatliche Mietzahlungen gegen Mark Zanger für den Zeitraum von 222 Monaten (1. Juli 2002 - 31. Dezember 2020) summiert sich derzeit auf 111.000 €.


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Seit 2017 versuchte der zweite Fabrikgrundstücks-Anteilseigner Mark Zanger, das Fabrikgrundstück ohne Rücksprache mit dem Unternehmen CID Institut bzw. dem Anteilseigner Peter Zanger zu verkaufen und schaltete dazu ein Maklerbüro in Grävenwiesbach ein. Es kam desweitern zur telefonischen Kontaktaufnahme von 2 Kaufinteressenten mit dem CID Institut, deren Vorstellungen von der zukünftigen Gebäudenutzung und Kaufpreis-Angebote allerdings als nicht kompatibel mit den Vorstellungen des CID Institutes herausstellten.

In der Folge entwickelte das CID Institut ein eigenes Konzept für die Nutzung des Erdgeschosses des Fabrikgebäudes sowie der an das Grundstück des CID Institut angrenzenden Fabrikgrundstücks-Hälfte. Dieser eigene Nutzungsplan sieht den Umbau des betreffenden Gebäudeteiles in einen Kursraum und den Anbau einer für die Unterbringung von Kursteilnehmern geeigneten Wohnraumanlage in Wabenform sowie den Einbau von Hygieneräumen für die Seminargäste im Erdgeschoss vor. Seit 2018 wurde von Seiten des CID Institutes mit hohem Zeitaufwand Vorleistungen für die Projektplanung dieser zukünftigen Internationalen Frauen-Kochschule erbracht. 

Am 3. Dezember 2018 erfolgte die Geschäftsaufgabe und die Löschung des Handelsregistereintrages des bis dato formell noch im Fabrikgbäude eingetragenen Unternehmens des zweiten Grundstücksanteilseigners Mark Zanger, der ehemaligen Karl Zanger & Söhne OHG.





Damit besteht seit Dezember 2018 die Vorausetzung für das in § 5 des eingangs erwähnten Vertrages vom 6. April 1998 (UR 134/1998 Wierzgalla) festgelegte Inkrafttreten der Übertragung des 1/2 Eigentumsanteiles am Fabrikgrundstück an Peter Zanger sowie dessen diesbezügliche Eintragung im Grundbuch.



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Im Verlauf des Jahres 2019 begann die sukzessive Verlagerung des Firmensitzes des bis dahin im Fabrikgebäude residierenden Nachfolgunternehmens der erloschenen Karl Zanger & Söhne OHG und Zweit-Firma des Fabrikgebäude-Teileigentümers Mark Zanger, der Firma www.winkelruten.de an deren neuen Firmensitz nach 61276 Weilrod-Emmershausen, Emmershäuser Hütte 1. Die schrittweise Verlagerung mit unbekanntem Ziel des Firmeninventares der ehemaligen Optisch-Feinmechanischen Werkstätten der Karl Zanger & Söhne OHG dauert bis heute an. Unvollständig geräumt sind bisher noch die Erdgeschossräume des Fabrikgebäudes in welchen das CID Institut die Einrichtung seiner Internationalen Frauen-Kochschule plant. Die prioritäre Räumung dieser Räume und die Rückgabe der Schlüsselfür die beiden Eingangstüren in das Erdgeschoss der Fabrik wird vom CID Institut seither periodisch vom zweiten Anteilseigner des Fabrikgrundstückes, Mark Zanger, eingefordert.

Unter Berücksichtigung der Tatsache dass die Vorbereitungen für den Beginn der Umbauten des Fabrikgebäudes zur Einrichtung der Kochschule noch mindestens 2 Jahre, also bis Januar 2023, in Anspruch nehmen werden - zuvor sind noch detaillierte architektonische Planungen auszuarbeiten, der TrägerInnenkreis der Kochschule ist zu organisieren, die Kursplanungen für den Schulunterricht sind aufzustellen sowie Finanzierungsverhandlungen mit Kreditinstituten oder Trägern sind zu führen - entschied sich das CID Institut für die vorübergehende Vermietung seiner Fabriketage für mindestens 1 bis optional 2 Jahre. Durch die Vermietung soll notwendiges Eigenkapital für die Vorfinanzierung des Umbaues des Erdgeschosses des Fabrikgebäudes und die Einrichtung des Kochschulraumes sowie der Hostel-Räume für die Seminarteilnehmer angespart werden. 

Zu diesem Zweck wurde im Dezember 2020 eine Mietvereinbarung zwischen dem CID Institut und der Firma ARYAX für zuerst 12 Monate vom 15.1.2021 bis Januar 2022 getroffen. Der Mietvertrag sieht die Nutzung des Untergeschosses des Fabrikgebäudes für ein Pilotprojekt der Firma ARYAX zur Herstellung von Kombucha-Früchte-Tee nach traditionellen, armenischen Rezepten vor. Vereinbarte Höhe der monatlichen Miete sind 500 Euro für 200 qm Gebäudefläche plus 300 € Umlagen für Heiz- und Nebenkosten.



Bearbeitungsstand : 14. Januar 2021 - 13:50

Dipl. Biol. Peter Zanger